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Eine amtliche Zahl gibt es nicht. Die in der Debatte verwendete Größenordnung von rund sieben Millionen Kryptonutzern in Deutschland stammt aus keiner Erhebung einer Behörde, sondern ist die Bezugsgröße, auf die ein Steuersoftware-Anbieter die Daten von rund 10.000 eigenen Nutzerkonten hochgerechnet hat.
Was der Staat über die Betroffenen weiß
Wenig. Auf die Frage nach der Zahl der Steuerpflichtigen mit nicht erklärten Kryptogewinnen und nach der soziodemografischen Struktur der Betroffenen antwortete die Bundesregierung am 17. September 2025 mehrfach im selben Wortlaut: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.“ (Bundestagsdrucksache 21/1707)
Der Grund ist erhebungstechnisch. In den Steuererklärungsvordrucken werden alle Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften zusammengefasst und unter „Andere Wirtschaftsgüter“ geführt. Kryptowerte lassen sich daraus nicht getrennt auswerten.
Was sich belegen lässt
Belegbar ist nicht die Zahl der Halter, sondern die Verteilung ihrer Bestände. Nach dem Consumer Expectations Survey der Europäischen Zentralbank vom November 2024, ausgewertet im Financial Stability Review vom Mai 2025, halten 54 Prozent der Kryptobesitzer weniger als 1.000 Euro und 91 Prozent weniger als 20.000 Euro.
Zwei Einschränkungen sind dabei zwingend mitzulesen. Die Erhebung ist ein Aggregat über ausgewählte Länder des Euroraums und keine Erhebung für Deutschland. Und sie misst Bestände, nicht realisierte Gewinne – wer heute 900 Euro hält, kann zuvor erhebliche Gewinne realisiert haben.
Daraus folgt ausdrücklich nicht, dass überwiegend Kleinsparer von der Reform betroffen wären. Wie die realisierten Gewinne verteilt sind, ist mangels Inzidenzdaten unbekannt, und dieselbe Datenlücke trifft beide Seiten der Debatte.
Warum die Lücke für die Reform zählt
Die Hochrechnung, die der Aufkommenserwartung zugrunde liegt, geht von einem durchschnittlichen deutschen Kryptoportfolio von 57.300 Euro aus. Dieselbe Erhebung weist daneben einen Median von 13.000 Euro aus – nicht einmal ein Viertel des Mittelwerts. Wer eine Steuerschätzung auf dem Mittelwert einer stark rechtsschiefen Verteilung aufbaut, rechnet mit einem Wert, den die Mehrheit der Betroffenen nie erreicht.
Die Reform wird also über eine Gruppe entschieden, deren Größe geschätzt, deren Zusammensetzung nicht erhoben und deren Gewinnverteilung unbekannt ist. Das ist keine Randbemerkung zur Datenqualität, sondern die Grundlage, auf der Milliardenbeträge in den Haushalt eingestellt werden.
Quellen
Deutscher Bundestag, Drucksache 21/1707 vom 17. September 2025. dserver.bundestag.de
Europäische Zentralbank: Just another crypto boom? Mind the blind spots. Financial Stability Review, Mai 2025, Special Feature; Datengrundlage Consumer Expectations Survey November 2024, ausgewählte Länder des Euroraums. ecb.europa.eu
Blockpit: Crypto Tax Report 2025 – Germany. blockpit.io
Woher diese Antwort stammt
Diese Seite fasst die Befunde 5, 6 und 7 aus dem Faktencheck „Die öffentliche Begründung der Reform – vierzehn Behauptungen zur Haltefrist nach § 23 EStG, geprüft an den Primärquellen“ zusammen (Peter Rochel, 2026, 43 Seiten, 44 Quellen, CC BY 4.0). Der vollständige Bericht mit allen Fundstellen und Vorbehalten ist dauerhaft zitierbar unter DOI 10.5281/zenodo.21792953 abrufbar. Der Autor ist Mitpetent der Petition 201716; der Interessenkonflikt ist im Bericht offengelegt.