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Die Petition ist freigeschaltet
Jetzt kannst Du die Petition hier unterzeichnen: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_05/_30/Petition_201716.nc.htmlWie läuft die Petition ab?
Die Petition der Initiative prohaltefrist.de wurde am 30. Mai 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht (Petition 201716). Sie ist seit dem 4. August 2026 zur öffentlichen Mitzeichnung freigeschaltet. Den direkten Link findest Du oben auf dieser Seite.Geplanter Ablauf
1. Einreichung der Petition
Die Petition wurde am 30. Mai 2026 eingereicht.2. Prüfung durch die Petitionskommission
Nach der Einreichung prüft die Petitionskommission des Deutschen Bundestags:- ob die Petition zulässig ist,
- ob sie den formalen Anforderungen entspricht,
- und ob sie als öffentliche ePetition freigeschaltet wird.
3. Öffentliche Mitzeichnungsphase
Die offizielle Mitzeichnungsfrist läuft seit dem 4. August 2026. Wir haben Zeit bis zum: 15. September 2026 um möglichst viele Unterstützer zu mobilisieren.Warum sind 30.000 Mitzeichnungen wichtig?
Wird innerhalb der Mitzeichnungsfrist die Marke von: 30.000 Mitzeichnungen erreicht, kann der Petitionsausschuss eine öffentliche Anhörung durchführen. Dadurch erhält das Thema:- deutlich mehr politische Aufmerksamkeit,
- öffentliche Sichtbarkeit,
- sowie eine offizielle Behandlung im Deutschen Bundestag.
Wo wird die Petition unterzeichnet?
Die Petition wird ausschließlich über die offizielle Plattform des Deutschen Bundestags mitgezeichnet. Sobald die Petition freigeschaltet wurde, veröffentlichen wir den direkten Link hier auf prohaltefrist.de sowie über unsere Kommunikationskanäle.Download Petitionstext als PDFPetitionstext
Titel der Petition
Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten (insbesondere Bitcoin)
Text der Petition
Die Petition fordert den Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten (wie Bitcoin) nach § 23 EStG. Insbesondere soll die einjährige Haltefrist, nach der Gewinne steuerfrei sind, nicht abgeschafft werden. Zudem wird verlangt, die Einordnung von Kryptowerten als „andere Wirtschaftsgüter“ gemäß der aktuellen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung ausdrücklich beizubehalten.
Begründung (Kurzfassung)
Die bestehende Regelung gewährleistet Rechtssicherheit für private Anleger, fördert langfristige und verantwortungsbewusste Vermögensbildung und eigenverantwortliche Vorsorge und stärkt den Innovations- und Wirtschaftsstandort Deutschland im Bereich digitaler Vermögenswerte. Eine Änderung oder Abschaffung der Haltefrist oder der bisherigen steuerlichen Einordnung würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen, notwendige private Vermögensbildung und eigenverantwortliche Vorsorge deutlich erschweren und Deutschland im internationalen Wettbewerb benachteiligen. Die Notwendigkeit dieser Petition stützt sich auf wesentliche verfahrensrechtliche, ökonomische und bürokratische Argumente:Bürgerinnen und Bürger, die auf Grundlage der geltenden Rechtslage und der gefestigten finanzgerichtlichen Rechtsprechung in Kryptowerte investiert haben, vertrauen auf die Verlässlichkeit des Steuersystems. Ein nachträglicher Wegfall der Haltefrist würde einen gravierenden Eingriff in den Vertrauensschutz darstellen. Zudem nutzen viele Kleinsparer und Privatanleger Bitcoin und andere Kryptowerte als Instrument für den langfristigen Vermögensaufbau und die private Altersvorsorge. Wer digitale Vermögenswerte über ein Jahr hält, agiert nicht als kurzfristiger Spekulant, sondern als langfristiger Investor. Diese Form der Eigenvorsorge sollte politisch gefördert und nicht durch zusätzliche steuerliche Barrieren bestraft werden.
- Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und private Vorsorge
Die aktuelle Steuerfreiheit nach zwölf Monaten macht Deutschland zu einem der attraktivsten und innovativsten Standorte für Krypto-Investoren und Blockchain-Unternehmen in Europa. Eine Abschaffung der Frist würde einen massiven internationalen Wettbewerbsnachteil bedeuten. Während Länder wie die Schweiz Krypto-Gewinne im Privatvermögen ohnehin steuerfrei belassen und Staaten wie Portugal oder Tschechien attraktive Haltefristen bieten, würde eine Verschärfung in Deutschland Kapital, hochinnovative Web3-Unternehmen sowie Fachkräfte ins Ausland treiben.
- Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland
Die bestehende Einjahresfrist fungiert nicht nur als Investitionsanreiz, sondern vor allem als erhebliche Verwaltungserleichterung. Müssten künftig sämtliche Transaktionen unabhängig von der Haltedauer deklariert werden, würde dies für Millionen von Sparern zu einem immensen Dokumentationsaufwand führen (z. B. durch komplexe FiFo-Berechnungen über mehrere Wallets hinweg). Auch die Finanzbehörden stünden vor einer bürokratischen Überlastung, da sie unzählige Kleinsttransaktionen und Krypto-Berichte prüfen müssten, was in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Steuereinnahmen steht. Die Beibehaltung der aktuellen Praxis schützt somit die finanzielle Selbstbestimmung der Bürger, verhindert Abwanderung und vermeidet neuen, lähmenden Verwaltungsaufwand. Stand 30.05.2026
- Bürokratieabbau und Entlastung der Finanzbehörden
So unterstützt Du die Petition „Pro Haltefrist“
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Mitzeichnung der Bundestags-Petition
Viele Unterstützer fragen uns, welche Daten für die Unterzeichnung einer Bundestags-Petition benötigt werden und wie der Ablauf genau funktioniert. Deshalb haben wir hier eine ausführliche Anleitung erstellt. Das Wichtigste vorab: ✅ Deine Anschrift wird nicht öffentlich angezeigt. ✅ Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. ✅ Du musst kein deutscher Staatsbürger sein. ✅ Du musst keinen Wohnsitz in Deutschland haben. ✅ Nach der Registrierung kannst Du künftig auch alle anderen Bundestags-Petitionen unterstützen.Schritt 1: Benutzerkonto beim Deutschen Bundestag anlegen
Bevor Du eine Petition unterstützen kannst, musst Du einmalig ein kostenloses Benutzerkonto auf der ePetitionsplattform des Deutschen Bundestags erstellen. 👉 https://epetitionen.bundestag.de/epet/registrieren.htmlRegistrierungsformular

- E-Mail-Adresse
- selbst gewähltes Passwort
Jens ProHaltefristDas Pseudonym ist freiwillig.
Was wird öffentlich angezeigt?
- Nicht Dein Name.
- Nicht Deine E-Mail-Adresse.
- Nicht Deine Anschrift.
Zustimmung zu den Bedingungen
Anschließend müssen drei Häkchen gesetzt werden: ☑ Datenschutzerklärung gelesen ☑ Nutzungsbedingungen akzeptiert ☑ Optional: Im Forum mit Pseudonym auftretenSchritt 2: Persönliche Daten hinterlegen

- Vorname
- Nachname
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Land
- Titel
- Organisation
- Telefonnummer
Müssen die Angaben echt sein?
Ja. Die Angaben müssen plausibel und wahrheitsgemäß sein. Der Deutsche Bundestag verlangt diese Informationen, um Mehrfachregistrierungen und Missbrauch zu verhindern.Muss ich in Deutschland wohnen?
Nein. Die Petition kann von jeder natürlichen Person unterstützt werden. Dazu gehören beispielsweise:- Deutsche Staatsbürger
- EU-Bürger
- Personen aus Österreich
- Personen aus der Schweiz
- Personen mit Wohnsitz im Ausland
- Minderjährige
„Jedermann“
Schritt 3: Registrierung abschließen

Schritt 4: E-Mail-Adresse bestätigen

epetitionen@dbt-internet.deIn dieser E-Mail befindet sich ein Aktivierungslink. Durch Anklicken dieses Links bestätigst Du:
- Deine E-Mail-Adresse
- Dein Benutzerkonto
Schritt 5: Benutzerkonto aktivieren

„Vielen Dank für Ihre Registrierung. Ihr Benutzerkonto wurde erfolgreich aktiviert und kann jetzt genutzt werden.“Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt.
Wichtig: Die Petition ist damit noch nicht unterzeichnet
Bis hierhin hast Du lediglich ein Benutzerkonto beim Deutschen Bundestag angelegt. Dieses Benutzerkonto kannst Du künftig für:- die Petition „Pro Haltefrist“
- andere Bundestags-Petitionen
- Diskussionen im Petitionsforum
Schritt 6: Petition „Pro Haltefrist“ mitzeichnen
Sobald die Petition vom Deutschen Bundestag freigeschaltet wurde, veröffentlichen wir auf dieser Webseite den direkten Link. Dann musst Du lediglich:- Den Petitionslink öffnen
- Mit Deinem Benutzerkonto anmelden
- Auf „Petition mitzeichnen“ klicken
Häufige Fragen (FAQ)
Werden meine persönlichen Daten veröffentlicht?
Nein. Öffentlich sichtbar sind grundsätzlich nicht:- Vorname
- Nachname
- Anschrift
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
Wer kann meine Daten sehen?
Die Daten werden ausschließlich vom Deutschen Bundestag verarbeitet. Zugriff haben nur die zuständigen Stellen im Rahmen des Petitionsverfahrens.Kann jemand erkennen, dass ich Bitcoin besitze?
Nein. Mit Deiner Unterschrift unterstützt Du lediglich die Petition. Daraus lässt sich nicht ableiten:- ob Du Bitcoin besitzt,
- ob Du Kryptowährungen besitzt,
- oder wie hoch Dein Vermögen ist.
Muss ich deutscher Staatsbürger sein?
Nein. Jede natürliche Person kann die Petition unterstützen.Muss ich in Deutschland wohnen?
Nein. Auch Personen mit Wohnsitz im Ausland können die Petition unterstützen.Kann ich falsche Daten angeben?
Davon raten wir ausdrücklich ab. Die Angaben müssen wahrheitsgemäß sein. Offensichtlich falsche oder unplausible Angaben können dazu führen, dass die Registrierung oder Mitzeichnung ungültig wird.Wird meine E-Mail-Adresse veröffentlicht?
Nein. Die E-Mail-Adresse dient ausschließlich der Registrierung und Verifizierung des Benutzerkontos.Warum benötigt der Bundestag überhaupt meine Daten?
Der Bundestag möchte sicherstellen, dass:- jede Person nur einmal mitzeichnet,
- keine automatisierten Massenregistrierungen stattfinden,
- und die Mitzeichnungen tatsächlich von realen Personen stammen.
Wer reicht die Petition ein?
Die Petition wird von einer Gruppe engagierter Privatpersonen aus der deutschen Bitcoin- und Krypto-Community eingereicht. Die offiziellen Einreicher werden im parlamentarischen Verfahren als:Petenten
bezeichnet. Hier findest du alle Petenten:Häufige Fragen zur Mitzeichnung
Wie kann ich die Petition mitzeichnen?
Auf epetitionen.bundestag.de ein Konto anlegen, die Petition 201716 öffnen und auf „Petition mitzeichnen“ klicken. Die Mitzeichnung ist kostenlos und dauert wenige Minuten.
Bis wann kann ich mitzeichnen?
Die Mitzeichnungsfrist endet am 15. September 2026.
Das Quorum ist erreicht – lohnt sich meine Stimme noch?
Ja. Mit dem Quorum von 30.000 Mitzeichnungen ist die öffentliche Beratung im Petitionsausschuss erreicht. Jede weitere Stimme erhöht das politische Gewicht des Anliegens gegenüber Ausschuss und Abgeordneten.
Wer darf mitzeichnen?
Das Petitionsrecht steht jedermann offen. Für die Online-Mitzeichnung genügt eine kostenlose Registrierung auf epetitionen.bundestag.de; innerhalb der Mitzeichnungsfrist ist auch eine Unterstützung per Post möglich.