Wie läuft die Petition ab?
Die Initiative prohaltefrist.de bereitet derzeit eine öffentliche ePetition beim Deutschen Bundestag vor.
Geplanter Ablauf
1. Einreichung der Petition
Die Petition wurde am 30. Mai 2026 eingereicht.
2. Prüfung durch die Petitionskommission
Nach der Einreichung prüft die Petitionskommission des Deutschen Bundestags:
- ob die Petition zulässig ist,
- ob sie den formalen Anforderungen entspricht,
- und ob sie als öffentliche ePetition freigeschaltet wird.
Diese Prüfung dauert erfahrungsgemäß etwa: 2 bis 3 Wochen
Wir rechnen aktuell mit einer möglichen Freischaltung:
ungefähr ab dem 14.06.2026
3. Öffentliche Mitzeichnungsphase
Sobald die Petition freigeschaltet wird, beginnt die offizielle Mitzeichnungsfrist.
Ab diesem Zeitpunkt haben wir:
insgesamt 6 Wochen Zeit
um möglichst viele Unterstützer zu mobilisieren.
Warum sind 30.000 Mitzeichnungen wichtig?
Wird innerhalb der Mitzeichnungsfrist die Marke von:
30.000 Mitzeichnungen
erreicht, kann der Petitionsausschuss eine öffentliche Anhörung durchführen.
Dadurch erhält das Thema:
- deutlich mehr politische Aufmerksamkeit,
- öffentliche Sichtbarkeit,
- sowie eine offizielle Behandlung im Deutschen Bundestag.
Wo wird die Petition unterzeichnet?
Die Petition wird ausschließlich über die offizielle Plattform des Deutschen Bundestags mitgezeichnet.
Sobald die Petition freigeschaltet wurde, veröffentlichen wir den direkten Link hier auf prohaltefrist.de sowie über unsere Kommunikationskanäle.
Petitionstext
Titel der Petition
Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten (insbesondere Bitcoin)
Text der Petition
Die Petition fordert den Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten (wie Bitcoin) nach § 23 EStG. Insbesondere soll die einjährige Haltefrist, nach der Gewinne steuerfrei sind, nicht abgeschafft werden. Zudem wird verlangt, die Einordnung von Kryptowerten als „andere Wirtschaftsgüter“ gemäß der aktuellen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung ausdrücklich beizubehalten.
Begründung (Kurzfassung)
Die bestehende Regelung gewährleistet Rechtssicherheit für private Anleger, fördert langfristige und verantwortungsbewusste Vermögensbildung und eigenverantwortliche Vorsorge und stärkt den Innovations- und Wirtschaftsstandort Deutschland im Bereich digitaler Vermögenswerte.
Eine Änderung oder Abschaffung der Haltefrist oder der bisherigen steuerlichen Einordnung würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen, notwendige private Vermögensbildung und eigenverantwortliche Vorsorge deutlich erschweren und Deutschland im internationalen Wettbewerb benachteiligen.
Die Notwendigkeit dieser Petition stützt sich auf wesentliche verfahrensrechtliche, ökonomische und bürokratische Argumente:
- Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und private Vorsorge
Bürgerinnen und Bürger, die auf Grundlage der geltenden Rechtslage und der gefestigten finanzgerichtlichen Rechtsprechung in Kryptowerte investiert haben, vertrauen auf die Verlässlichkeit des Steuersystems. Ein nachträglicher Wegfall der Haltefrist würde einen gravierenden Eingriff in den Vertrauensschutz darstellen. Zudem nutzen viele Kleinsparer und Privatanleger Bitcoin und andere Kryptowerte als Instrument für den langfristigen Vermögensaufbau und die private Altersvorsorge. Wer digitale Vermögenswerte über ein Jahr hält, agiert nicht als kurzfristiger Spekulant, sondern als langfristiger Investor. Diese Form der Eigenvorsorge sollte politisch gefördert und nicht durch zusätzliche steuerliche Barrieren bestraft werden.
- Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland
Die aktuelle Steuerfreiheit nach zwölf Monaten macht Deutschland zu einem der attraktivsten und innovativsten Standorte für Krypto-Investoren und Blockchain-Unternehmen in Europa. Eine Abschaffung der Frist würde einen massiven internationalen Wettbewerbsnachteil bedeuten. Während Länder wie die Schweiz Krypto-Gewinne im Privatvermögen ohnehin steuerfrei belassen und Staaten wie Portugal oder Tschechien attraktive Haltefristen bieten, würde eine Verschärfung in Deutschland Kapital, hochinnovative Web3-Unternehmen sowie Fachkräfte ins Ausland treiben.
- Bürokratieabbau und Entlastung der Finanzbehörden
Die bestehende Einjahresfrist fungiert nicht nur als Investitionsanreiz, sondern vor allem als erhebliche Verwaltungserleichterung. Müssten künftig sämtliche Transaktionen unabhängig von der Haltedauer deklariert werden, würde dies für Millionen von Sparern zu einem immensen Dokumentationsaufwand führen (z. B. durch komplexe FiFo-Berechnungen über mehrere Wallets hinweg). Auch die Finanzbehörden stünden vor einer bürokratischen Überlastung, da sie unzählige Kleinsttransaktionen und Krypto-Berichte prüfen müssten, was in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Steuereinnahmen steht.
Die Beibehaltung der aktuellen Praxis schützt somit die finanzielle Selbstbestimmung der Bürger, verhindert Abwanderung und vermeidet neuen, lähmenden Verwaltungsaufwand.
Stand 30.05.2026
Download Petitionstext als PDF




