Hoher Verwaltungsaufwand für den Staat

Lohnt sich eine Kryptosteuer überhaupt – oder kostet ihre Verwaltung am Ende mehr als sie einbringt?

Staatliche Steuern kosten Geld.

Nicht nur für die Bürger.

Sondern auch für den Staat selbst.

Jede neue Steuer muss verwaltet, kontrolliert und durchgesetzt werden. Dafür braucht es Personal, Software, IT-Systeme, Schulungen und Prüfungen.

Bei einer möglichen Abschaffung der Bitcoin-Haltefrist stellt sich deshalb eine einfache Frage:

Wie viel würde die Verwaltung dieser neuen Steuer überhaupt kosten?

Eine erstaunliche Antwort darauf gibt es bislang nicht.

Bis heute existiert keine öffentliche Berechnung, ob der zusätzliche Verwaltungsaufwand am Ende überhaupt durch höhere Steuereinnahmen gedeckt werden würde.

Gerade deshalb lohnt sich ein genauer Blick.


Kryptowährungen gehören zu den aufwendigsten Steuerfällen überhaupt

Während Arbeitnehmer ihre Lohnsteuer automatisch bezahlen und Banken Kapitalertragsteuer direkt einbehalten, sieht die Welt bei Bitcoin deutlich komplizierter aus.

Ein einziger Anleger kann Transaktionen durchführen über

  • mehrere Kryptobörsen,
  • verschiedene Wallets,
  • Hardware Wallets,
  • Lightning Wallets,
  • DeFi-Protokolle,
  • Staking,
  • Lending,
  • Airdrops,
  • Hard Forks,
  • internationale Handelsplätze.

Jeder einzelne Vorgang kann steuerlich relevant sein.

Für den Sachbearbeiter im Finanzamt bedeutet das:

Nicht wenige Kontoauszüge.

Sondern teilweise tausende einzelne Blockchain-Transaktionen.


Der Bayerische Oberste Rechnungshof schlägt Alarm

Dass dies keine theoretische Überlegung ist, zeigt der Jahresbericht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs.

Die Prüfer stellten fest:

  • Finanzämter konnten Kryptofälle häufig gar nicht selbst erkennen.
  • Fast alle bekannten Fälle wurden ausschließlich durch die Steuerpflichtigen selbst offengelegt.
  • Teilweise waren eingereichte Transaktionslisten so umfangreich, dass sie kaum noch nachvollziehbar geprüft werden konnten.

Mit anderen Worten:

Schon heute stoßen Finanzämter bei vergleichsweise wenigen Kryptofällen an ihre Grenzen.

Eine Ausweitung der Steuerpflicht würde zwangsläufig zu noch deutlich mehr Prüfungsaufwand führen.


Die Finanzverwaltung arbeitet bereits am Limit

Hinzu kommt ein weiteres Problem.

Die deutsche Finanzverwaltung kämpft schon heute mit erheblichen Personalengpässen.

Nach Angaben der Deutschen Steuer-Gewerkschaft fehlen bundesweit mindestens 11.000 Beschäftigte.

Gleichzeitig schreitet die Digitalisierung der Finanzverwaltung nur langsam voran.

Das Projekt KONSENS, mit dem bundesweit einheitliche Steuerprogramme entwickelt werden sollen, läuft bereits seit vielen Jahren und hat inzwischen rund 1,6 Milliarden Euro gekostet.

Vor diesem Hintergrund stellt sich zwangsläufig die Frage:

Kann eine ohnehin überlastete Verwaltung zusätzlich hunderttausende steuerpflichtige Bitcoin-Transaktionen effizient bearbeiten?


Schon die neuen Meldepflichten kosten Millionen

Unabhängig von der Haltefrist kommen auf die Finanzverwaltung bereits neue Aufgaben zu.

Mit DAC8 und dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz werden Kryptodienstleister künftig umfangreiche Daten an die Finanzbehörden melden müssen.

Allein für diese neuen Meldepflichten rechnet der Gesetzgeber mit

  • rund 31,9 Millionen Euro einmaligen Einführungskosten,
  • sowie etwa 10,5 Millionen Euro laufenden Kosten pro Jahr.

Bemerkenswert ist dabei ein Satz aus der Gesetzesbegründung.

Dort heißt es ausdrücklich, dass der zusätzliche Personalbedarf der Finanzverwaltung „nicht quantifizierbar“ sei.

Mit anderen Worten:

Der Staat weiß selbst noch gar nicht genau, wie viel Personal künftig zusätzlich benötigt wird.

Und dabei geht es bislang nur um das Sammeln von Daten – nicht um die eigentliche Veranlagung einer erweiterten Kryptosteuer.


Was kostet die eigentliche Steuerprüfung?

Erst wenn die Haltefrist tatsächlich entfällt, beginnt die eigentliche Arbeit.

Dann müsste das Finanzamt bei jedem steuerpflichtigen Verkauf prüfen,

  • wann die Bitcoin gekauft wurden,
  • zu welchem Preis,
  • welche Wallet betroffen war,
  • welche Verbrauchsreihenfolge gilt,
  • welche Verluste verrechnet werden dürfen,
  • ob weitere Wallets existieren,
  • welche Daten aus dem Ausland stammen.

Je komplexer die Steuer wird, desto höher wird auch der Prüfungsaufwand.

Und genau dieser Aufwand wurde bislang öffentlich nie beziffert.


Österreich zeigt, dass hoher Aufwand nicht automatisch hohe Einnahmen bedeutet

Ein Blick nach Österreich lohnt sich.

Dort wurde die Haltefrist bereits abgeschafft.

Zusätzlich wurde ein automatischer Steuerabzug eingeführt.

Das Ergebnis überrascht.

Trotz eines sehr positiven Kryptojahres lagen die gesamten Krypto-Steuereinnahmen 2024 bei lediglich rund 33,8 Millionen Euro.

Das entspricht nur etwa 0,57 Prozent des gesamten österreichischen Kapitalertragsteueraufkommens.

Natürlich lassen sich Österreich und Deutschland nicht eins zu eins vergleichen.

Die Erfahrung zeigt jedoch:

Eine neue Steuer bedeutet nicht automatisch hohe zusätzliche Einnahmen.

Gerade bei komplexen Steuerarten kann der Verwaltungsaufwand einen erheblichen Teil des Ertrags wieder aufzehren.


Gute Steuerpolitik rechnet zuerst

Niemand bestreitet, dass Steuern erhoben und Steuerhinterziehung verfolgt werden müssen.

Doch bevor neue Bürokratie geschaffen wird, sollte der Gesetzgeber eine einfache Frage beantworten:

Wie viel kostet die Umsetzung?

Bislang wird fast ausschließlich über mögliche Mehreinnahmen gesprochen.

Kaum jemand fragt danach,

  • wie viele zusätzliche Beamte benötigt werden,
  • welche neuen IT-Systeme entwickelt werden müssen,
  • welche laufenden Kosten entstehen,
  • und ob sich all das am Ende überhaupt rechnet.

Gerade bei Kryptowährungen wäre eine transparente Kosten-Nutzen-Analyse unverzichtbar.


Fazit

Eine Abschaffung der Bitcoin-Haltefrist hätte nicht nur Auswirkungen auf Anleger und Unternehmen.

Auch der Staat selbst müsste erhebliche zusätzliche Ressourcen bereitstellen.

Schon heute gelten Kryptofälle als besonders prüfungsintensiv.

Die Finanzverwaltung ist personell stark belastet.

Neue Meldepflichten verursachen bereits zweistellige Millionenkosten.

Wie hoch die tatsächlichen Verwaltungskosten einer dauerhaft erweiterten Kryptobesteuerung wären, weiß derzeit niemand.

Bevor neue Steuerpflichten beschlossen werden, sollte deshalb zunächst transparent offengelegt werden,

welche Kosten ihre Durchsetzung verursacht – und ob diese überhaupt in einem sinnvollen Verhältnis zu den erwarteten Steuereinnahmen stehen.

Quellen und Belege

  • Bayerischer Oberster Rechnungshof, Jahresbericht 2024 (TNr. 50 – Besteuerung von Kryptowerten)
  • Deutscher Bundestag, BT-Drs. 21/1937 (Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz)
  • Bundesrat, BR-Drs. 362/25
  • Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG), Personalbedarf der Finanzverwaltung
  • Bundesrechnungshof, Bericht zum Projekt KONSENS
  • OECD, Tax Administration 2024
  • Parlamentarische Anfrage Österreich zum Krypto-Steueraufkommen 2024 (33,8 Mio. €)
  • BMF-Schreiben vom 06.03.2025 zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten