Dieser Beitrag ist auch verfügbar in: English (Englisch) Español (Spanisch)

Warum die Debatte über die Bitcoin-Haltefrist auch Goldbesitzer interessieren sollte

Viele Goldbesitzer verfolgen die Diskussion über die steuerliche Behandlung von Bitcoin mit einer gewissen Distanz.

Schließlich geht es doch um Kryptowährungen – nicht um Gold.

Oder doch?

Tatsächlich berührt die aktuelle Debatte eine deutlich grundlegendere Frage:

Warum sind Gewinne aus Bitcoin nach einem Jahr steuerfrei – und warum gilt dasselbe für Gold?

Wer diese Frage beantwortet, erkennt schnell, dass eine Sonderbesteuerung von Bitcoin weitreichendere Folgen haben könnte als zunächst angenommen.


Bitcoin und Gold stehen steuerlich auf demselben Fundament

Die steuerliche Behandlung von Bitcoin ist kein Sonderrecht für Kryptowährungen.

Bitcoin wird heute nach denselben Grundsätzen behandelt wie Gold, Silber, Kunstgegenstände oder Fremdwährungen.

Warum das so ist und welche aktuellen politischen Vorschläge diskutiert werden, haben wir bereits ausführlich in unserem Beitrag erläutert:

👉 Aktuelle Steuerpläne für Bitcoin und Kryptowährungen

Entscheidend ist:

Bitcoin und Gold befinden sich heute in derselben steuerlichen Kategorie.

Wer die Regeln für Bitcoin ändern möchte, muss deshalb erklären, warum diese Änderung nicht auch für Gold gelten sollte.


Das höchste deutsche Steuergericht hat dies bestätigt

Manchmal entsteht der Eindruck, die aktuelle Behandlung von Bitcoin sei eine politische Kulanzregel oder ein unbeabsichtigtes Schlupfloch.

Das Gegenteil ist der Fall.

Der Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Steuergericht, hat im Jahr 2023 ausdrücklich bestätigt, dass Bitcoin steuerlich als „anderes Wirtschaftsgut“ zu behandeln ist.

Damit wurde die bisherige Praxis höchstrichterlich bestätigt.

Bitcoin ist also weder steuerrechtliches Neuland noch ein unbeabsichtigter Sonderfall.

Die Rechtslage ist seit Jahren bekannt und durch Gerichte bestätigt.


Warum Bitcoin nicht wie Aktien behandelt wird

Ein häufiges Gegenargument lautet:

„Aktiengewinne werden doch auch besteuert. Warum nicht Bitcoin?“

Der Vergleich klingt zunächst plausibel.

Steuerlich handelt es sich jedoch um unterschiedliche Anlageformen.

Aktien repräsentieren Unternehmensanteile.

Sie können laufende Erträge erzeugen:

  • Dividenden
  • Ausschüttungen
  • Beteiligungserträge

Deshalb werden sie im System der Kapitalertragsteuer erfasst.

Bitcoin funktioniert anders.

Bitcoin ähnelt in seiner Struktur deutlich stärker Gold als einer Aktie.

Es handelt sich um einen Vermögenswert ohne laufende Erträge.

Genau deshalb wurde Bitcoin steuerlich derselben Kategorie wie Gold und andere nicht-ertragbringende Wirtschaftsgüter zugeordnet.


Wer Bitcoin besteuern will, muss auch Gold erklären

Genau hier beginnt die eigentliche politische Debatte.

Wenn der Gesetzgeber die Haltefrist ausschließlich für Bitcoin abschaffen würde, entstünde eine neue Situation:

  • Bitcoin-Gewinne wären dauerhaft steuerpflichtig.
  • Gold-Gewinne blieben weiterhin nach einem Jahr steuerfrei.

Damit würden zwei vergleichbare Vermögenswerte unterschiedlich behandelt.

Die entscheidende Frage lautet dann:

Warum soll Gold steuerfrei bleiben, Bitcoin aber nicht?

Eine überzeugende Antwort darauf ist bislang nicht erkennbar.


Die Gefahr einer Goldsteuer

Deshalb betrifft die Diskussion nicht nur Bitcoin.

Wer argumentiert, langfristige Wertsteigerungen von Bitcoin müssten grundsätzlich besteuert werden, stellt damit indirekt auch die bestehende Steuerfreiheit von Gold infrage.

Der Gesetzgeber hätte dann grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Sondersteuer nur für Bitcoin

Bitcoin würde dauerhaft steuerpflichtig.

Gold bliebe steuerfrei.

Dies würde eine Ungleichbehandlung vergleichbarer Vermögenswerte schaffen und wäre rechtlich erklärungsbedürftig.

Möglichkeit 2: Einheitliche Besteuerung aller Vermögenswerte

Dann müssten konsequenterweise auch Gold, Silber, Kunstwerke, Sammlerstücke und Fremdwährungen neu bewertet werden.

Die Folge wäre eine wesentlich größere steuerpolitische Debatte.

Es ginge dann nicht mehr nur um Bitcoin.

Es ginge um die zukünftige Besteuerung privater Vermögensbildung insgesamt.


Der Gleichbehandlungsgrundsatz spielt eine wichtige Rolle

Artikel 3 des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, vergleichbare Sachverhalte grundsätzlich gleich zu behandeln.

Natürlich darf der Gesetzgeber unterschiedliche Regeln schaffen.

Dafür benötigt er jedoch einen sachlichen Grund.

Je ähnlicher zwei Vermögenswerte sind, desto stärker muss begründet werden, warum sie steuerlich unterschiedlich behandelt werden sollen.

Deshalb weisen viele Steuerrechtler darauf hin, dass eine isolierte Abschaffung der Haltefrist nur für Kryptowährungen rechtlich und politisch gut begründet werden müsste.

Der Präzedenzfall entsteht nicht bei Gold

Politisch ist Bitcoin das deutlich leichtere Ziel.

Gold besitzt in Deutschland eine lange Tradition als Wertaufbewahrungsmittel.

Millionen Bürger besitzen Goldmünzen oder Edelmetalle.

Bitcoin dagegen ist jünger, weniger etabliert und politisch leichter angreifbar.

Deshalb ist es durchaus denkbar, dass eine neue Besteuerung zunächst bei Bitcoin eingeführt wird.

Doch genau darin liegt die eigentliche Bedeutung der aktuellen Debatte.

Wenn der Gesetzgeber erfolgreich begründet, warum Bitcoin trotz vergleichbarer Eigenschaften anders behandelt werden darf als Gold, entsteht ein Präzedenzfall.

Und Präzedenzfälle bleiben selten auf eine einzige Anlageklasse beschränkt.


Heute Bitcoin, morgen Gold?

Natürlich fordert derzeit niemand konkret die Abschaffung der Haltefrist für Gold.

Die entscheidende Frage lautet jedoch:

Welche Argumente bleiben übrig, wenn die Steuerfreiheit für Bitcoin einmal gefallen ist?

Viele der aktuell vorgetragenen Argumente lassen sich nahezu unverändert auf Gold übertragen:

  • hohe Wertsteigerungen
  • mögliche Steuereinnahmen
  • Gleichbehandlung mit anderen Kapitalanlagen
  • „Schließen von Steuerlücken“

Wer Bitcoin dauerhaft besteuert, obwohl Gold weiterhin steuerfrei bleibt, muss diese Ungleichbehandlung dauerhaft rechtfertigen.

Wer diese Rechtfertigung nicht liefern kann, landet zwangsläufig bei einer größeren Debatte über die Besteuerung sämtlicher privater Vermögenswerte.


Die eigentliche Frage lautet: Wie soll privates Sparen besteuert werden?

Deshalb geht es bei der Haltefrist letztlich nicht um Bitcoin.

Es geht um eine grundsätzliche steuerpolitische Entscheidung.

Soll der Staat langfristige Wertsteigerungen nicht-ertragbringender Vermögenswerte nach einer gewissen Haltedauer steuerfrei lassen?

Oder soll jede Wertsteigerung dauerhaft steuerpflichtig werden?

Diese Frage betrifft:

  • Bitcoin
  • Gold
  • Silber
  • Edelmetalle
  • Kunstwerke
  • Sammlerstücke
  • Fremdwährungen

Bitcoin ist lediglich die Anlageklasse, an der diese Grundsatzfrage aktuell diskutiert wird.


Warum Goldbesitzer die Entwicklung aufmerksam verfolgen sollten

Selbst wenn Gold unmittelbar nicht betroffen wäre, könnten die Folgen einer isolierten Bitcoin-Steuer weitreichend sein.

Sollte der Gesetzgeber die Haltefrist nur für Bitcoin abschaffen, wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit eine langjährige juristische Auseinandersetzung verbunden.

Die Frage der Gleichbehandlung vergleichbarer Vermögenswerte würde letztlich bis zu den höchsten Gerichten getragen werden.

Dabei würde nicht nur über Bitcoin diskutiert werden.

Im Kern würde geprüft werden, ob der Gesetzgeber vergleichbare Vermögenswerte unterschiedlich behandeln darf und welche sachlichen Gründe dafür erforderlich sind.

Das Ergebnis solcher Verfahren könnte mittelbar auch für die zukünftige Behandlung anderer Vermögenswerte relevant werden.


Gemeinsame Interessen statt Lagerdenken

Oft werden Bitcoin und Gold als Gegensätze dargestellt.

In steuerlicher Hinsicht haben beide Gruppen jedoch ein gemeinsames Interesse.

Sowohl Goldbesitzer als auch Bitcoin-Besitzer profitieren heute von einer Regelung, die langfristige private Vermögensbildung nach Ablauf einer Haltedauer steuerlich begünstigt.

Die aktuelle Diskussion betrifft deshalb nicht nur die Bitcoin-Community.

Sie betrifft alle Bürger, die Vermögen außerhalb klassischer Bankeinlagen langfristig erhalten und aufbauen möchten.


Fazit

Die Debatte über die Bitcoin-Haltefrist ist mehr als eine Diskussion über Kryptowährungen.

Sie berührt die grundsätzliche Frage, wie langfristig gehaltene Vermögenswerte künftig steuerlich behandelt werden sollen.

Bitcoin und Gold werden heute nach denselben Grundsätzen behandelt. Wer diese Grundsätze für Bitcoin aufgibt, muss erklären, warum sie für Gold weiterhin gelten sollen.

Deshalb sollten nicht nur Bitcoin-Besitzer die aktuelle Entwicklung aufmerksam verfolgen.

Auch für Goldanleger steht mehr auf dem Spiel, als es auf den ersten Blick erscheinen mag.