Die Haltefrist verhindert steuerliche Gestaltungsmodelle
Ein häufig übersehener Vorteil der einjährigen Haltefrist besteht darin, dass sie steuerliche Gestaltungsmodelle weitgehend unattraktiv macht.
Während in der aktuellen Debatte häufig über zusätzliche Steuereinnahmen gesprochen wird, wird ein wichtiger Nebeneffekt der bestehenden Regelung kaum beachtet:
Die Haltefrist verhindert, dass Bitcoin und andere Kryptowerte zum Instrument für aggressive Steueroptimierung werden.
Heute gilt § 23 EStG:
- Kauf Bitcoin für 50.000 €
- Verkauf nach mehr als einem Jahr für 100.000 €
- Steuer: 0 €
Gewinne und Verluste dürfen ausschließlich innerhalb der privaten Veräußerungsgeschäfte verrechnet werden.
Beispiel:
- Bitcoin +20.000 €
- Ethereum -8.000 €
→ Steuer nur auf 12.000 €
Aber:
- Bitcoin -20.000 €
- ETF +20.000 €
→ keine Verrechnung möglich.
Wenn Bitcoin künftig aus § 23 EStG herausgenommen und in § 20 EStG (Kapitalerträge) überführt würde, würden sich gleich mehrere Dinge grundlegend ändern.
- Die Haltefrist würde entfallen
- Bei einer Besteuerung nach § 20 gäbe es diese Steuerfreiheit nicht mehr.
- Der Gewinn wäre unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.
Bei §20 würden Bitcoin-Gewinne grundsätzlich in den Kapitalertragstopf wandern.
Das könnte bedeuten:
- Bitcoin-Verlust gegen Aktiengewinne
- Bitcoin-Verlust gegen ETF-Gewinne
- Bitcoin-Verlust gegen Fonds
Ob dies vollständig möglich wäre oder ob ein eigener „Kryptotopf“ geschaffen würde, müsste der Gesetzgeber ausdrücklich regeln.
Wash Sales würden plötzlich interessant
Heute bringt ein Wash Sale häufig wenig.
Warum?
Weil man sich damit die Haltefrist kaputt macht.
Beispiel:
Man hat z.B Bitcoin in 2022 gekauft und verkauft heute gegen Verlust und kauft sofort erneut Bitcoin.
Dann würde die Haltefrist erneut beginnen und das schreckt viele Anleger ab.
Fällt die Haltefrist weg, verschwindet dieses Problem.
Dann hätte man:
- Verlust realisiert
- Steuer gespart
- Position unverändert
Das macht Tax-Loss-Harvesting plötzlich sehr attraktiv.
Was ist Tax-Loss-Harvesting?
Unter Tax-Loss-Harvesting versteht man eine Strategie, bei der Anleger bewusst Verluste realisieren, um ihre Steuerlast zu senken.
Ein einfaches Beispiel:
- Kauf von 1 Bitcoin für 50.000 €
- Der Kurs fällt auf 40.000 €
- Verkauf mit einem Verlust von 10.000 €
- Sofortiger Rückkauf zum aktuellen Marktpreis
Die wirtschaftliche Position bleibt nahezu unverändert.
Der Anleger besitzt weiterhin einen Bitcoin.
Steuerlich wurde jedoch ein Verlust realisiert.
Deutschland kennt derzeit – anders als beispielsweise die USA – keine gesetzliche Wash-Sale-Regel, die einen sofortigen Rückkauf verbietet.
Warum bringt diese Strategie heute oft wenig?
Die Antwort lautet:
Wegen der Haltefrist.
Mit jedem Rückkauf beginnt die einjährige Haltefrist erneut.
Das bedeutet:
Wer seinen Bitcoin kurz vor Ablauf der Haltefrist verkauft, verliert den bereits aufgebauten Zeitraum vollständig.
Der Anleger tauscht also einen kurzfristigen Steuervorteil gegen den Verlust der späteren Steuerfreiheit.
Für langfristig orientierte Sparer ist das meist kein attraktives Geschäft.
Die Haltefrist wirkt damit wie ein natürlicher Schutzmechanismus gegen rein steuerlich motivierte Transaktionen.
Was würde sich bei einer Besteuerung nach § 20 EStG ändern?
In der politischen Diskussion wird immer wieder vorgeschlagen, Kryptowerte künftig wie Aktien oder ETFs über die Kapitalertragsteuer (§ 20 EStG) zu besteuern.
Damit würde jedoch gleichzeitig die Haltefrist entfallen.
Und genau dadurch würden Verlustrealisierungen plötzlich erheblich interessanter.
Denn ohne Haltefrist gäbe es keinen steuerlichen Nachteil mehr, wenn Bitcoin unmittelbar nach einem Verkauf wieder gekauft wird.
Steuerliche Verlustoptimierung könnte damit für viele Anleger zu einer regelmäßig wiederkehrenden Strategie werden.
Neue Regeln wären wahrscheinlich unvermeidbar
Genau aus diesem Grund kennen viele Staaten zusätzliche Anti-Missbrauchsregeln.
In den USA verhindert beispielsweise die sogenannte Wash-Sale-Regel, dass Verluste steuerlich anerkannt werden, wenn dieselben Wertpapiere innerhalb von 30 Tagen zurückgekauft werden.
Deutschland benötigt eine solche Regel bislang nicht für Kryptowährungen.
Die bestehende Haltefrist sorgt bereits heute dafür, dass künstliche Verlustrealisierungen für langfristige Anleger meist wirtschaftlich unattraktiv sind.
Fällt die Haltefrist weg, müsste der Gesetzgeber sehr wahrscheinlich neue Missbrauchsregelungen schaffen.
FIFO würde plötzlich problematisch
Heute sorgt FIFO häufig dafür, dass Anleger gar keine Verluste realisieren können.
Warum?
Weil zuerst die ältesten Coins verkauft werden.
Diese sind oft:
- im Gewinn
- oder bereits steuerfrei.
Unter §20 wäre FIFO plötzlich deutlich relevanter.
Denn jeder Verkauf hätte sofort steuerliche Folgen.
Es würde wahrscheinlich sehr schnell Forderungen geben nach:
- Einzelbewertung (Specific Identification)
- Wallet-Trennung
- Depottrennung
wie sie teilweise im Wertpapierrecht existieren.
Die Bürokratie würde massiv steigen
Heute muss das Finanzamt eigentlich nur prüfen:
War die Haltefrist erfüllt?
Ja oder Nein.
Bei §20 müsste praktisch jede Transaktion dauerhaft überwacht werden.
Hinzu kämen:
- Quellensteuer
- Verlustverrechnung
- Depotüberträge
- Walletwechsel
- Self Custody
- Börsenwechsel
- internationale Anbieter
Der Verwaltungsaufwand würde erheblich steigen.
Mehr Bürokratie statt Vereinfachung
Mit einer Überführung von Kryptowerten in die Kapitalertragsteuer würden zahlreiche neue Fragen entstehen:
- Wann liegt ein schädlicher Rückkauf vor?
- Wie lange müsste eine Sperrfrist gelten?
- Wie werden Wallet-Wechsel behandelt?
- Wie werden Self-Custody-Wallets berücksichtigt?
- Wie funktionieren Börsenwechsel?
- Wie werden internationale Handelsplattformen einbezogen?
Aus einer vermeintlichen Vereinfachung würde ein deutlich komplexeres Steuersystem.
Die Haltefrist sorgt für klare und einfache Regeln
Die heutige Rechtslage ist vergleichsweise leicht verständlich:
- Gewinne innerhalb eines Jahres sind steuerpflichtig.
- Gewinne nach Ablauf eines Jahres sind steuerfrei.
- Mit einem Rückkauf beginnt die Haltefrist erneut.
Diese klare Systematik reduziert Gestaltungsmodelle und schafft gleichzeitig einen Anreiz für langfristiges Sparen statt kurzfristiger Steueroptimierung.
Fazit
Die einjährige Haltefrist ist weit mehr als eine steuerliche Begünstigung für Bitcoin.
Sie sorgt gleichzeitig dafür, dass aggressive Steuergestaltungen wie regelmäßiges Tax-Loss-Harvesting für langfristige Anleger kaum attraktiv sind.
Wer die Haltefrist abschaffen möchte, muss deshalb nicht nur erklären, wie künftig Bitcoin besteuert werden soll.
Er muss auch beantworten, wie neue steuerliche Gestaltungsmodelle verhindert werden können, ohne gleichzeitig zusätzliche Bürokratie, neue Missbrauchsregelungen und ein deutlich komplexeres Steuerrecht zu schaffen.
Die einjährige Haltefrist ist nicht nur eine steuerliche Begünstigung für langfristige Anleger. Sie verhindert auch viele der komplexen Folgeprobleme, die bei einer Einordnung von Bitcoin als Kapitalertrag zwangsläufig entstehen würden. Das bestehende System ist vergleichsweise einfach, praktikabel und schafft klare Anreize für langfristiges Sparen statt für steueroptimierte kurzfristige Transaktionen.
Gerade deshalb spricht auch aus steuerlicher Sicht vieles dafür, an der bestehenden Regelung festzuhalten. Sie ist einfach, verständlich, praktikabel – und verhindert zahlreiche Probleme, die mit einer vollständigen Neuregelung erst entstehen würden.