Bitcoin-Haltefrist: 44.439 Bürger bringen Krypto-Steuer vor den Bundestag

Bitcoin-Haltefrist: 44.439 Bürger bringen Krypto-Steuer vor den Bundestag

Öffentliche Anhörung am 12. Oktober, Kabinettsbefassung nur zwei Tage später geplant. Frühere Aussagen aus der CDU/CSU bringen zusätzliche Brisanz in die Debatte

Berlin, 5. Oktober 2026 – Die politische Auseinandersetzung um die Besteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowerten erreicht eine entscheidende Phase: Am Montag, 12. Oktober 2026, um 12 Uhr befasst sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit der Petition 201716 zum Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten.

44.439 Menschen haben die Petition mitgezeichnet. Das erforderliche Quorum von 30.000 Stimmen wurde bereits am 5. August, nur gut einen Tag nach Beginn der öffentlichen Mitzeichnung, erreicht.

Die zeitliche Nähe zum Gesetzgebungsverfahren verleiht der Anhörung besondere politische Relevanz: Nur zwei Tage später, am 14. Oktober 2026, ist nach aktuellem Verfahrensstand die Befassung des Bundeskabinetts mit der geplanten Reform der Krypto-Besteuerung vorgesehen.

BMF will Bitcoin steuerlich neu einordnen

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 30. September seinen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“ veröffentlicht.

Danach sollen Gewinne aus sogenannten Tauschkryptowerten wie Bitcoin künftig nicht mehr als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG, sondern als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt werden. Für neu erworbene Kryptowerte würde damit die bisherige Regel entfallen, nach der Veräußerungsgewinne nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei sein können.

Der Entwurf sieht derzeit Bestandsschutz für vor dem 1. Januar 2027 angeschaffte Kryptowerte vor. Länder und Verbände können bis zum 6. Oktober 2026 Stellung nehmen. Für den 14. Oktober ist die Kabinettsbefassung vorgesehen. Erst anschließend würde das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren beginnen.

Brisant für die Koalition: CDU/CSU hatte sich gegen eine Änderung ausgesprochen

Politisch brisant ist der Entwurf auch deshalb, weil zahlreiche Abgeordnete von CDU und CSU sowie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den vergangenen Monaten eine Änderung der bestehenden Regelung kritisch bewertet haben.

Besonders eindeutig äußerte sich Fritz Güntzler, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Mitglied des Finanzausschusses, im Mai 2026.

Er stellte fest:

„Eine Verschärfung der Krypto-Besteuerung ist im Koalitionsvertrag nicht vereinbart.“

Und weiter:

„Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht daher kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern.“

Güntzler kündigte zudem an, sich im parlamentarischen Verfahren dafür einzusetzen, dass die systematischen Argumente für die bestehende Regelung Gehör finden.

Ähnlich äußerten sich unter anderem die CDU-Abgeordneten Dr. Inge Gräßle, Dr. Carsten Brodesser, Oliver Pöpsel, Jürgen Hardt und Klaus-Peter Willsch sowie der CSU-Abgeordnete Peter Aumer. Wiederholt wurde dabei darauf verwiesen, dass die einjährige Haltefrist Teil eines steuerlichen Gleichklangs mit Gold und Fremdwährungsgeschäften sei und ihre isolierte Abschaffung für Kryptowerte diese Systematik durchbrechen würde.

Damit steht wenige Tage vor der geplanten Kabinettsbefassung auch die Frage im Raum, ob die CDU/CSU an ihrer bislang kommunizierten Position festhält oder den vom SPD-geführten Bundesfinanzministerium vorgelegten Systemwechsel mitträgt.

Vertrauensschutz wird zur politischen Frage

Für die Initiative ProHaltefrist geht es dabei nicht nur um die künftige steuerliche Behandlung von Bitcoin, sondern auch um die Verlässlichkeit politischer und steuerlicher Rahmenbedingungen.

„Wenn Abgeordnete und der finanzpolitische Sprecher der Union den Bürgern schriftlich erklären, dass es keinen Anlass für eine Änderung gibt und eine solche Verschärfung nicht im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, dann muss sich Politik an diesen Aussagen messen lassen“, sagt Nicole Nowak, Initiatorin der Petition.

„44.439 Menschen haben mit ihrer Mitzeichnung zudem ein deutliches Signal gesetzt. Viele Anleger haben ihre langfristige Vermögensplanung auf Grundlage der bestehenden Rechtslage getroffen. Für sie ist die Frage des Vertrauensschutzes nicht abstrakt, sondern ganz konkret.“

Ein Einlenken der CDU/CSU bei der von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorangetriebenen Reform könnte deshalb insbesondere bei langfristig orientierten Anlegern Fragen nach der Verlässlichkeit der bisherigen politischen Zusagen aufwerfen.

Zuckersteuer zeigt bereits Konfliktpotenzial innerhalb der Koalition

Dass steuerpolitische Vorhaben des SPD-geführten Bundesfinanzministeriums innerhalb der schwarz-roten Koalition keineswegs automatisch Zustimmung finden, zeigt aktuell auch die Debatte um die Zuckersteuer.

Der CDU-Bundesparteitag hatte sich im Frühjahr gegen die Einführung einer Zuckersteuer ausgesprochen. In den vergangenen Monaten äußerten sich zudem mehrere Unionspolitiker kritisch zu den Plänen. Anfang Oktober wurde der aktuelle Entwurf des Bundesfinanzministeriums vom CDU-geführten Bundeskanzleramt zunächst gestoppt.

Nach Berichten aus Regierungskreisen sei der Entwurf in seiner vorliegenden Form innerhalb der Bundesregierung nicht mehrheitsfähig.

Die beiden steuerpolitischen Vorhaben sind inhaltlich nicht vergleichbar. Sie zeigen jedoch, dass zwischen den Koalitionspartnern unterschiedliche Vorstellungen darüber bestehen können, welche zusätzlichen steuerlichen Belastungen politisch vereinbart und innerhalb der Koalition mehrheitsfähig sind.

Auch bei der Krypto-Besteuerung könnte sich deshalb die Frage stellen, welche Bedeutung den bisherigen Aussagen der CDU/CSU und dem fehlenden Auftrag im Koalitionsvertrag im weiteren Gesetzgebungsverfahren zukommt.

„Langfristiges Sparen darf nicht mit kurzfristiger Spekulation gleichgesetzt werden“

„Die heutige Haltefrist unterscheidet bewusst zwischen kurzfristigem Handel und langfristigem Vermögensaufbau“, sagt Nowak. „Wer Bitcoin über Jahre hält, handelt wirtschaftlich anders als jemand, der kurzfristig auf Kursbewegungen spekuliert. Wenn diese Differenzierung abgeschafft werden soll, muss die Politik nachvollziehbar erklären, warum.“

Aus Sicht der Initiative ProHaltefrist geht es deshalb um mehr als die steuerliche Belastung einzelner Anleger. Betroffen seien auch Rechtssicherheit, Vertrauensschutz, private Vermögensbildung und Altersvorsorge, Verwaltungsaufwand sowie die Attraktivität Deutschlands als Standort für Bitcoin- und Krypto-Unternehmen.

Anhörung unmittelbar vor der Kabinettsbefassung

Am 12. Oktober können die Petenten ihre Argumente vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vortragen und Fragen beantworten. Auch Vertreter der Bundesregierung stehen den Ausschussmitgliedern für Fragen zur Verfügung.

Nur zwei Tage später soll sich das Bundeskabinett mit dem Referentenentwurf befassen.

Die Initiative ProHaltefrist fordert die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen daher auf, die Argumente der öffentlichen Anhörung in die weiteren Beratungen einzubeziehen und die bestehende einjährige Haltefrist für private Anleger beizubehalten.

Die öffentliche Sitzung findet am 12. Oktober 2026 von 12:00 bis 14:00 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages in Berlin statt. Die Beratung zur Krypto-Haltefrist beginnt um 12 Uhr. Der Deutsche Bundestag überträgt die Sitzung live im Internet und stellt anschließend eine Aufzeichnung zur Verfügung.

Über ProHaltefrist

ProHaltefrist.de ist eine gemeinschaftliche Initiative aus der deutschen Bitcoin- und Krypto-Community für den Erhalt der steuerlichen Haltefrist für Kryptowährungen in Deutschland. Ziel der Plattform ist es, sachlich zu informieren, Argumente zu bündeln, politische Diskussionen zu begleiten und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern eine gemeinsame Stimme zu geben.

Pressekontakt

Initiative ProHaltefrist
E-Mail: presse@prohaltefrist.de
Webseite: www.prohaltefrist.de

Quellen und weiterführende Informationen

Deutscher Bundestag: Petition 201716 „Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten“

Deutscher Bundestag: Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses am 12. Oktober 2026

Bundesministerium der Finanzen: „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“, 30. September 2026

Fritz Güntzler MdB, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Stellungnahme vom 19. Mai 2026

CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Bürgerkommunikation zur Besteuerung von Kryptowerten, 6. Mai 2026

Bundesfinanzhof: Urteil vom 14. Februar 2023, IX R 3/22